Gesellschaft


Arbeitnehmerbelangen
Anforderungen des DNK
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

14. Arbeitnehmerrechte
Die folgenden Punkte beziehen sich auf ESRS S1 Eigene Belegschaft (Arbeitsbedingungen):
Die Rechte der Beschäftigten bei der AVG Köln, die ausschließlich in Deutschland tätig sind und damit dem entsprechenden Arbeitsrecht unterliegen, werden durch den neunköpfigen Betriebsrat vertreten. Die Jugendlichen und Auszubildenden sowie schwerbehinderte Menschen haben eigenständige Vertretungen. Die Tochtergesellschaften AVG Kompostierung, AVG Ressourcen und AVG Service haben eigene Betriebsratsgremien.
Weitere Möglichkeiten der Information bestehen in den Betriebsversammlungen, an den allgemein zugänglichen Aushängen, über das Intranet und Internet sowie der viermal jährlich erscheinende Mitarbeiterzeitung „BRANDaktuell“.
Großen Wert legt die AVG-Gruppe auf den Arbeitsschutz und die Gesundheitsvorsorge. Dazu wurden u.a. ein eigener Stabsbereich Arbeitssicherheit, Umwelt- und Energiemanagement etabliert. Der Stabsbereich kümmert sich gezielt um die Arbeitssicherheit in der AVG-Unternehmensgruppe, führt regelmäßige Schulungen und Unterweisungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und nimmt quartalsweise Betriebsbegehungen vor. Im regelmäßig tagenden Arbeitsschutzausschuss werden alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse besprochen und gegebenenfalls Arbeits- und Wegeunfälle analysiert.
Sicherheitsunterweisungen erfolgen über ein computergestütztes System (SAM).
Generell ist festzustellen, dass es keine Unfallschwerpunkte oder Gefahrenstellen gibt. Zumeist handelt es sich um Unachtsamkeiten bzw. leichtere Verletzungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich über das betriebsinterne Ideenmanagement einbringen. Zusätzliche Möglichkeiten der Teilhabe und Gestaltung gab es im Berichtszeitraum im Rahmen des Re-Auditierungsprozesses INQA – Neue Qualität der Arbeit für eine zukunftsfähige Unternehmenskultur.
Betrieb mit einer „zukunftsfähigen Unternehmenskultur“
Die AVG Köln ist im Jahr 2018 von der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) als erster Betrieb in Köln für seine „zukunftsfähige Unternehmenskultur“ ausgezeichnet worden. Vorausgegangen war ein zweijähriger Auditierungsprozess, in welchem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AVG Köln Maßnahmen erarbeitet hatten, mit denen das Unternehmen zukunftsfähig und als Arbeitgeber attraktiv gemacht werden soll.
Die 17 im Auditierungsprozess umgesetzten Maßnahmen sind systematisch weitergeführt und etabliert worden. Sie mündeten im Jahr 2020 in den Reauditierungsprozess, der im Mai 2023 abgeschlossen werden konnte. Dieser startete mit einer Befragung der Beschäftigten. Die Ergebnisse waren die Basis für die weitere Arbeit, alte Maßnahmen weiter zu optimieren und neue, zukunftsgerichtete Themen zu kreieren, um die Arbeitsbedingungen bei der AVG Köln zu verbessern.
In diesem Zusammenhang wurden konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Das Unternehmensleitbild und die Führungsgrundsätze wurden überarbeitet. Das Home-Office-Angebot zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde erweitert. Patenprogramme für Neulinge und eine verbesserte Nachfolgeplanung waren ebenso Bestandteil wie verstärkte Gesundheitsförderung. Ebenfalls standen interne Schulungen und externe Ansprachen von Interessentengruppen über Hospitationen und Stipendien auf dem Programm sowie der Ausbau des Intranets zu einer Wissensplattform.
Risiken
Aus der Geschäftstätigkeit resultierende Risiken auf die Arbeitnehmerrechte konnten nicht identifiziert werden und sind daher im Risikomanagementbericht des Berichtsjahres nicht enthalten. Aus diesem Grund wurden auch keine Ziele für das kommende Berichtsjahr formuliert.
UN-Nachhaltigkeitsziele



Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
15. Chancengerechtigkeit
Die folgenden Punkte beziehen sich auf ESRS S1 Eigene Belegschaft (Chancengleichheit):
Im Jahr 2015 unterzeichnete die AVG Köln die „Charta der Vielfalt“. Damit hat sie sich verpflichtet, die Ziele der Initiative zu fördern. Sie will Anerkennung, Wertschätzung und Vielfalt in der Unternehmenskultur voranbringen. Dabei gilt es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung erfahren, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Vielfalt und Toleranz prägen die Unternehmenskultur der AVG Köln. Die Unterschiedlichkeit der Beschäftigten und die daraus erwachsenen Potenziale werden als Stärke angesehen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Schutzrechte ist ebenso wie die Beachtung der tarifvertraglichen Regelungen selbstverständliche Basis für ein benachteiligungsfreies Arbeitsumfeld.
Die AVG Köln berücksichtigt die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach flexiblen Arbeitsmöglichkeiten. Das Angebot an Teilzeitarbeit für alle ist ausgeweitet worden. Durch die Abschaffung der Kernzeit ist eine kurzfristige flexible Arbeitszeitgestaltung möglich.
Anspruch auf Elternzeit haben grundsätzlich alle Beschäftigten. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre den individuellen Erfordernissen angepasst werden, flexible Arbeitszeiten nach der Rückkehr inklusive. So wird es den Eltern leicht gemacht, nach der Elternzeit einen schrittweisen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu finden. Die verankerten Regelungen zum Homeoffice ergänzen das Angebot sinnvoll.
Auch für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen werden adäquate Arbeitsplätze geschaffen und damit eine gleichberechtigte Teilhabe an der Unternehmensentwicklung ermöglicht. Die Beschäftigungsquote von behinderten oder diesen gleichgestellten Menschen erreichte bei der AVG Köln 2023 5,54 Prozent, womit die gesetzliche Pflichtquote überschritten wurde.
Zur Gesundheitsförderung dient die arbeitsmedizinische Betreuung durch den betriebsärztlichen Dienst der Stadtwerke Köln GmbH. Gesundheitsaktionen, gesunde Mitarbeiterverpflegung sowie Sportangebote in Betriebssportvereinen tragen zur Fitness und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.
Eine ausgewogene Personalstruktur ist im Leitbild der AVG Köln verankert.
Weitere Ausführungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie zur Mitbestimmung finden sich in Kriterium 14.
Ziele und Risiken
Aus der Geschäftstätigkeit resultierende weitergehende Risiken auf die Chancengerechtigkeit wurden im Risikomanagementsystem im Berichtsjahr nicht identifiziert. Daher wurden auch keine weitergehenden Ziele für das kommende Berichtsjahr formuliert. Im Rahmen der Re-Auditierung des INQA-Prozesses zur zukunftsfähigen Unternehmenskultur (vgl. die Kriterien 3 und 14) wurden weitere Ziele formuliert und entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
UN-Nachhaltigkeitsziele



Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
16. Qualifizierung
Die folgenden Punkte beziehen sich auf ESRS S1 Eigene Belegschaft (Schulungen und Kompetenzentwicklung):
Als mittelständisches Unternehmen der Abfallbranche legt die AVG Köln großen Wert auf gut ausgebildetes und verantwortungsbewusstes Personal. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Mangels an Fachkräften einerseits und den ständig wachsenden Herausforderungen infolge rechtlicher Veränderungen und Novellierungen sowie der zunehmenden Anforderungen durch die Kunden andererseits haben Ausbildung und Weiterbildung für den Dienstleister AVG Köln einen besonderen Stellenwert.
Auf der Basis der jeweiligen Arbeitsbereiche bzw. Berufe der Mitarbeiter wird eine Erst-Qualifizierung im Rahmen der Ausbildungsangebote ermöglicht. Weiter- und Fortqualifizierungen werden bedarfsgerecht angeboten. Darüber hinaus finden Schulungen und Unterweisungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge statt.
Berufliche Weiterbildung dient nicht nur der Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch der beruflichen Handlungsfähigkeit der Belegschaft. Die Förderung der Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist deshalb besonders wichtig; neben der Stärkung der Fachkompetenz wird auch ausdrücklich Wert auf die Führungs-, Methoden- und Sozialkompetenz gelegt. Eine langfristige Personalplanung, kontinuierliche Nachwuchsgewinnung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung sind die Basis dafür, Herausforderungen zu bewältigen und neue Möglichkeiten zu eröffnen. Die Personalentwicklung geht daher einher mit der Selbstverständlichkeit eines lebenslangen Lernens, das einen sehr hohen Stellenwert innerhalb des Unternehmens hat.
Als eine Maßnahme der INQA (vgl. Kriterium 14) wurden die Grundsätze und Rahmenbedingungen von Personalentwicklungsmaßnahmen in der AVG Köln in einem neuen Konzept zusammengefasst und erweitert. Für eine noch bessere und zielgerichtete Erhebung des Qualifizierungsbedarfs entwickelte die Arbeitsgruppe einen Leitfaden für die Initiierung von jährlichen Personalentwicklungsgruppengesprächen.
Ausbildung und Ausbildungsförderung
Die AVG Köln beschäftigte 2023 im Durchschnitt insgesamt acht Auszubildende als Kauffrau/-mann für Büromanagement, Servicekraft sowie Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Zusätzlich ermöglicht das Unternehmen jedes Jahr jungen Menschen mit Praktika oder auch der Teilnahme am Girls’ and Boys‘Day einen ersten Einblick in die Berufswelt.
Das Ausbildungsangebot weitet die AVG-Gruppe weiter aus. Neben der Fachkraft für Lagerlogistik haben 2018 die ersten Industriemechaniker ihre Lehre begonnen. Ende 2019 wurde als weiteres Berufsbild eine Ausbildung zur Elektrikfachkraft für Automatisierungstechnik angeboten. Inzwischen ist der Bereich der gewerblichen Auszubildenden auf bis zu 16 Stellen angewachsen, jährlich können bis zu vier neue Auszubildende eingestellt werden. Im Rahmen von Schulpraktika bietet die AVG-Gruppe Zertifizierungslehrgänge für bis zu 12 Teilnehmende in den Fachgebieten Grundlagen von Löten und Metallverarbeitung.
Die AVG Köln engagiert sich bereits seit vielen Jahren in der Nachwuchsförderung durch verschiedene Kooperationen mit Schulen und Hochschulen. Nachwuchsförderung im schulischen Bereich wird durch Unterstützung der Gesamtgrundschule Nesselrodestraße in Nippes und der Max-Ernst-Gesamtschule in Bocklemünd betrieben. Seit 2017 wird die finanzielle Förderung von Nachwuchs auch auf den universitären Bereich ausgedehnt. Im Rahmen einer Vereinbarung mit der Technischen Hochschule Köln werden zwei Studierende im Rahmen des Deutschlandstipendiums gefördert. Die Studenten werden zu gleichen Teilen von der AVG Köln und dem Bundesbildungsministerium finanziell unterstützt. Begleitend werden den Stipendiaten aktive Einblicke in das Tätigkeitsfeld der AVG-Gruppe und der Entsorgungsbranche ermöglicht.
Ziele und Risiken
Dem allgemeinen Fachkräftemangel begegnet die AVG Köln mit einer deutlichen Ausweitung des Ausbildungsangebotes (vor allem Industriemechaniker und Elektroniker in der Automatisierungstechnik).
Aus der Geschäftstätigkeit resultierende weitergehende Risiken auf die Qualifizierung wurden im Risikomanagementsystem im Berichtsjahr nicht identifiziert. Daher wurden auch keine Ziele für das kommende Berichtsjahr formuliert.
UN-Nachhaltigkeitsziele


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Die meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle beliefen sich in der AVG Köln 2023 auf 6 (davon 3 Wegeunfälle). Dies entspricht einer 1.000-Mann-Quote von 25,5.
Die meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle in der AVG-Gruppe beliefen sich 2023 auf 13 (davon 4 Wegeunfälle). Dies entspricht einer 1000-Mann-Quote von 32,7. Diese Quote gibt in Deutschland die relative Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollzeitarbeitende an.
Einen tödlichen Unfall hat es im Berichtszeitraum weder bei der AVG Köln noch bei den Tochtergesellschaften gegeben.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Entsprechende Arbeitgeber-Mitarbeiter-Gremien sind nicht erforderlich. Dahingehende Fragestellungen werden im Betriebsrat behandelt bzw. in den regelmäßigen Treffen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung diskutiert.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Jahr 2023 belief sich dieser Wert auf 875 Tage, gleichbedeutend mit 3,7 Tagen pro Beschäftigten. Der Stellenwert der Mitwirkung, Motivation und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in den Kriterien 14 bis 16 beschrieben.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Rund 20 Prozent der Beschäftigten der AVG Köln sind weiblich. Ca. 9 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter 30 Jahre alt, 41 Prozent zwischen 30 und 50 Jahre sowie 50 Prozent über 50 Jahre.
Im Rahmen der Verpflichtung nach der von der AVG Köln unterzeichneten „Charta der Vielfalt“ setzt das Unternehmen auf Integration und Gleichberechtigung. Die Beschäftigten werden aufgrund ihrer Leistung, ihrer fachlichen Fähigkeiten und ihres Sozialverhaltens wertgeschätzt, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Entsprechende Kennzahlen werden somit in Bezug auf Minderheiten und andere Diversitätsindikatoren nicht erhoben.
In der AVG Köln arbeiten zehn Nationalitäten zusammen.
Bei den Kontrollorganen liegt der Frauenanteil bei rund einem Drittel. Weitere Daten werden nicht systematisch erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Keine.

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
17. Menschenrechte
Die folgenden Punkte beziehen sich u.a. auf ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Bei Vergabeverfahren unterliegt die AVG Köln den Vorschriften des Vergaberechts. Darüber hinaus greift für das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Bei der Beschaffung sensibler Warengruppen und in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen sind von potenziellen Lieferanten Verpflichtungserklärungen abzufordern, die die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen betrifft, die Verpflichtung zur Tariftreue und zum Mindestlohn für Dienst- und Bauleistungen bzw. die Verpflichtung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarung von Beruf und Familie. Liegen die Verpflichtungserklärungen nicht vor, ist ein etwaiges Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Aus der Geschäftstätigkeit resultierende Risiken auf die Menschenrechte wurden im Risikomanagementsystem im Berichtsjahr nicht identifiziert. Daher wurden auch keine weitergehenden Ziele für das kommende Berichtsjahr formuliert.
UN-Nachhaltigkeitsziele

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 17
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
100 Prozent (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Erläuterungen zu Kriterium 17).
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die AVG Köln verfügt über insgesamt sechs Geschäftsstandorte, wovon vier Tochtergesellschaften gehören. Alle befinden sich in der Region Köln. Eine unmittelbare Überprüfung der Standorte im Hinblick auf Menschenrechte erfolgte im Berichtszeitraum nicht. Es gelten jedoch für alle sechs Standorte die in Kriterium 14 und 15 genannten Rahmenbedingungen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Da der überwiegende Teil der Lieferanten aus Deutschland stammt, vereinzelt auch aus den europäischen Nachbarländern, wurden neue Lieferanten im Berichtsjahr nicht auf soziale Aspekte geprüft.
Der geplante Zeitpunkt der Prüfung ist aufgrund der Einbeziehung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Stadtwerke Köln (vgl. Kriterium 2) nicht vorhersehbar. Zunächst einmal müssen die Strukturen entsprechend angepasst werden.
Vgl. zudem Kriterium 17.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Es sind keine menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt. Daher erfolgte im Berichtsjahr keine Prüfung.
Vgl. zudem die Ausführungen in Leistungsindikator GRI SRS-414-1.

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
18. Gemeinwesen
Die folgenden Punkte beziehen sich u.a. auf ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer:
Die AVG Köln sieht sich als Teil der Stadtgesellschaft Kölns. Sie erbringt Dienstleistungen für die Stadt und ihre Bürger, fühlt sich aber auch verpflichtet, darüber hinaus einen Beitrag für das Gemeinwohl zu leisten.
Öffentlichkeitsarbeit und Besucherdienst
Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bietet die AVG Köln z.B. Führungen durch die Restmüllverbrennungsanlage an. Durchschnittlich nutzen zwischen 4.500 und 5.000 Besucherinnen und Besucher jährlich das Besichtigungsangebot. Nachdem coronabedingt der Besucherdienst 2020 eingestellt worden ist, wurden die ersten Erwachsenengruppen 2022 wieder angenommen. Seit 2023 wird wieder das komplette Besuchsprogramm für alle Altersgruppen angeboten.
Die Kommunikations- und Informationsaktivitäten in den elektronischen Medien sind in den vergangenen Jahren ausgeweitet worden. Während der wenig bespielte Twitter-Account abgeschaltet wurde, kam als neuer Ausspielkanal LinkedIn insbesondere zu Recruiting-zwecken hinzu.
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie sind Printmedien zunehmend durch digitale Angebote ersetzt worden, etwa durch die 2020 an den Start gegangene App RENEE:), die zeitgemäß Sach- und Fachinformationen über den Anlagenpark beinhaltet.
Der Internetauftritt des Unternehmens gibt einen aktuellen Einblick in die Unternehmens-gruppe AVG. In 2025 wird der Internetauftritt komplett relaunched und barrierefrei gestaltet.
Kooperationen mit Schulen
Die AVG Köln setzte auch im Jahr 2023 zwei Kooperationen mit Schulen fort. Mit der Max-Ernst-Gesamtschule in Bocklemünd schloss die AVG Köln eine KURS-Partnerschaft. Neben naturwissenschaftlichen und technischen Impulsen für den Schulunterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler auch die Gelegenheit, die AVG Köln als Ausbilder und Arbeitgeber kennenzulernen.
Um Grundschülern naturwissenschaftliche und technische Fragestellungen näherzubringen, unterstützt die AVG Köln seit 2016 die Gesamtgrundschule Nesselrodestraße in Nippes. Im Rahmen der „TuWaS!“-Initiative sponsert sie alltagsnahen Unterricht für die Erst- bis Viertklässler. Experimente und Untersuchungen sollen bei den Kindern Interesse an den sogenannten MINT-Fächern wecken.
Durch die AVG-eigenen Medien erhalten die Schülerinnen und Schüler multimedial die erforderlichen Kenntnisse, um etwa die Müllverbrennung richtig einordnen zu können. Ergänzt wird dies durch einen AVG-Comic, der vor allem den ganz jungen Besuchern die Kölner Abfallwirtschaft und speziell auch die Müllverbrennung nahebringt. Der Comic ist in Zusammenarbeit mit der ITAD, dem Interessenverband der Müllverbrennungsanlagen-betreiber, entstanden und zeigt kindgerecht den Weg des Restmülls vom Haushalt bis zur Restmüllverbrennungsanlage Köln. 2025 wird der Comic auch als Film und digital vorliegen.
Seit 2013 betreibt die AVG Köln eine intensive Zusammenarbeit mit der Stadt Köln, um gemeinsame Zielsetzungen der Umweltpädagogik und Umweltbildung zu bündeln. Damit lassen sich Lehrer, Schüler und eine interessierte Öffentlichkeit noch gezielter und effektiver ansprechen.
Das von der AVG Köln erarbeitete Lehrerfortbildungskonzept bietet Pädagogen aller Schulformen Fortbildungskurse, in denen aktuelle Informationen rund um die Abfallwirtschaft vermittelt werden. Außerdem ist die AVG Köln im Kölner Bildungsportal vertreten, einer Internetplattform, auf der Institutionen ihre Aktivitäten in den Themenfeldern Umwelt und Kultur präsentieren.
AVG Köln als außerschulischer Lernort
Die Restmüllverbrennungsanlage ist als außerschulischer Lernort anerkannt. Außerdem ist sie Partner der Initiative „Out of School“, die sich zum Ziel gesetzt hat, Kinder und Jugendliche aus sozialen Brennpunkten zu fördern.
Erwachsenenbildung
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit ist und bleibt die Erwachsenenbildung. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem persönlichen Austausch im Rahmen der Führungsangebote.
AVG Köln als Botschafter der Stadt
Das Interesse von ausländischen Delegationen an der Kölner Abfallwirtschaft ist nach wie vor hoch. Insbesondere Vertreter aus den internationalen Partnerstädten der Stadt Köln haben den Kontakt zur AVG Köln gesucht. Kontakte erfolgten daneben zu einem großen Teil über nationale wie internationale Institutionen, die die Restmüllverbrennungsanlage als Referenzanlage kennen und entsprechend empfehlen.
TAO – TREFF AM OFEN
Vor dem Hintergrund eines unterrepräsentierten Kulturprogramms im Kölner Norden ist der im Jahr 2009 gestartete TREFF AM OFEN ein wichtiger, lebendiger Beitrag für das Gemeinwesen.
Ziel der Kulturveranstaltungen war und ist es, neue Besucherschichten für die AVG Köln zu interessieren und zu gewinnen, die sonst nur schwer erreichbar sind. Zudem ist es ein Anliegen, die Kultur ins „Veedel“ zurückzubringen. Nach der Coronapause ist das Kulturprogramm 2023 vollständig aufgenommen worden. Dazu zählt auch seit über 20 Jahren die Organisation von Ausstellungen in den eigenen Räumen.
UN-Nachhaltigkeitsziele

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 18
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Geschäftszahlen AVG Köln 2023:
Bilanzsumme: 130 Mio. Euro
Umsatzerlöse: 110 Mio. Euro
Unternehmensergebnis: 26 Mio. Euro
Personalaufwand: 19 Mio. Euro
Steuern: 9 Mio. Euro
Spenden: 0,01 Mio. Euro
(vgl. zudem Leistungsindikator GRI SRS-415-1)
Angaben zum Sponsoring sind nicht näher quantifizierbar, da die dem Gemeinwesen zugutekommenden Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AVG Köln erbracht werden.

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
19. Politische Einflussnahme
Die folgenden Punkte beziehen sich auf ESRS G1 Unternehmensführung (Politisches Engagement):
Als gemischtwirtschaftliches Unternehmen mit einem mehrheitlich öffentlichen Gesellschafter beschränkt sich die politische Einflussnahme auf die Lobbyarbeit der unten genannten Verbände und Organisationen.
Wesentliche Mitgliedschaften im Überblick
- Interessenverband der Thermischen Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD)
- Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP)
- Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandler NRW (INTA)
- Interessengemeinschaft Deutscher Deponiebetreiber e.V. (InwesD)
- Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Straßenreinigung im VKU (VKS)
- Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von
- Müllverbrennungsschlacken (IGAM)
- Wirtschaftsförderungszentrum Ruhr für Entsorgungs- und
- Verwertungstechnik e.V.
- VGB PowerTech – Vereinigung von Kraftwerksbetreibern
Gesetzgebungsverfahren
Hier sind alle aktuellen Gesetze der Energie- und Abfallwirtschaft auf EU-, Bundes- und Landesebene zu nennen (u. a. Klimaschutzgesetz, Deponieverordnung, Mantelverordnung zur Verwertung mineralischer Abfälle, European Green Deal).
Spenden
Spenden an politische Parteien werden nicht getätigt (vgl. Leistungsindikator GRI SRS-415-1).
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 19
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die AVG Köln tätigt aufgrund ihrer Spenden- und Sponsoringrichtlinie keine Spenden an politische Parteien.

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
Die folgenden Punkte beziehen sich auf ESRS G1 Unternehmensführung:
Die AVG Köln steht aufgrund ihrer Gesellschafterstruktur und ihrer Aufgabenstellung unter einer besonderen öffentlichen Kontrolle. Die Aufsichtsgremien der Gesellschaft (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) sind mehrheitlich mit Vertretern der Stadt Köln/Stadtwerke Köln GmbH und des Rates der Stadt Köln besetzt. Ebenfalls gehören Arbeitnehmervertreter dem Gremium an. Es finden regelmäßig enge Abstimmungen mit der Stadt Köln statt, u. a. bezüglich Mengenprognosen und preisrechtlicher Kalkulationen.
Kontrolle in wirtschaftlicher Hinsicht üben die Wirtschaftsprüfer aus. Daneben finden Prüfungen der internen Revision des Gesellschafters Stadtwerke Köln GmbH statt. Weitere Kontrollen erfolgen durch Betriebsprüfer, Zertifizierungsauditoren, Umweltbehörden auf kommunaler, Bezirks- und Landesebene, die Bezirksregierung sowie die Kommunalaufsicht.
2013 verabschiedete die AVG Köln den Public Corporate Governance Kodex, der sich an den Kodex der Stadt Köln anlehnt. Er dient dem Unternehmen und seinen Gremien als Handlungsleitlinie für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der Kodex ist 2021 im Hinblick u. a. auf mehr Transparenz überarbeitet worden.
Daneben hat die AVG Köln 2014 eine Compliance-Richtlinie verabschiedet und einen Compliance-Beauftragten bestellt. Er ist unmittelbar der Geschäftsführung unterstellt und hat eine entsprechende Berichtspflicht. Diese Maßnahme soll Regelverstöße vermeiden helfen, die aus dem Unternehmen begangen werden und die diesem schaden könnten. Dabei geht es um die Kontrolle allgemeiner Korruptionsrisiken, den Umgang mit Amtsträgern, Spenden/Sponsoring, Konflikte zwischen privaten und unternehmerischen Interessen, Vergabeverfahren, Datenschutz, kartell- und wettbewerbsrechtliche Risiken sowie Steuerangelegenheiten.
Regelmäßige Informationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass das Bewusstsein und die Sensibilität für dolose Handlungen präsent bleiben.
Für den Bereich Spenden/Sponsoring wurde eine Richtlinie erarbeitet, die den praktischen Umgang mit Spenden- und Sponsoringwünschen regelt. Darin ist u.a. festgelegt, dass die AVG Köln politischen Parteien keine finanzielle Unterstützung zukommen lassen darf (vgl. Kriterium 19, Leistungsindikator GRI SRS-415-1).
Gegenüber den Aufsichtsgremien besteht eine Berichtspflicht zu den genannten Aspekten.
Es existiert zudem ein Hinweismanagementsystem für Beschäftigte sowie externe Partner, Kunden, Vertragspartner oder Lieferanten. Dieses System besteht aus einem externen Ombudsmann und einem unternehmensinternen Compliancebeauftragten.
Aus der Geschäftstätigkeit resultierende Risiken auf gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten wurden im Risikomanagementsystem und in der entsprechenden Projektgruppe im Berichtsjahr nicht identifiziert. Daher wurden auch keine weitergehenden Ziele für das kommende Berichtsjahr formuliert.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 20
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die AVG Köln verfügt über sechs Geschäftsstandorte, wovon vier Tochtergesellschaften gehören. Die Maßnahmen zur Überprüfung der Korruptionsrisiken werden in Kriterium 20 berücksicgtigt
berücksichtigt. Die Compliance-Richtlinie gilt für alle sechs Geschäftsstandorte.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Berichtszeitraum ist kein Fall von Korruption aufgetreten.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Berichtszeitraum wurden keine Bußgelder und nicht monetäre Strafen verhängt.