Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 1. Oktober 2026 durchgeführten Selbstbewertung zur Prüfung auf Konformität zu den Kriterien der EN 301 549 als BITV-Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2026 erstellt und zuletzt am 1. Oktober 2026 aktualisiert.
Barrieren melden:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ulrike Seidenstücker
Tel. 02217170-0
E-Mail: info(at)avgkoeln.de
AVG Köln mbH, Geestemünder Str. 23, 50735 Köln
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Informationen zum Ombudsverfahren und das Antragsformular finden Sie auf der Website der Ombudsstelle: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik