Die Unternehmen im Verbund der Stadtwerke Köln GmbH, darunter die AVG Köln, haben ein Hinweismanagementsystem ins Leben gerufen. Es ist eine Plattform für Hinweise auf etwaige Gesetzes- oder Richtlinienverstöße im Zusammenhang mit Korruption oder Vorteilsnahme.
Das Hinweismanagementsystem steht für Beschäftigte der AVG Köln offen. Aber auch externe Partner, Kunden, Vertragspartner oder Lieferanten können es nutzen.
Das System besteht aus zwei Elementen:
einem externen Ombudsmann und einem unternehmensinternen Hinweiskomitee.
Als Ombudsmann steht Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck zur Verfügung:
Er ist wie folgt zu erreichen:
Kanzlei Gazeas Nepomuck Theodor-Heuss-Ring 34 50668 Köln
Tel: 0221 / 97 58 58-285
Mobil: 0173 / 323 97 23
Der Ombudsmann fungiert als unabhängiger Ansprechpartner. Er nimmt Hinweise auf Korruption und besonders unternehmensschädigendes Verhalten entgegen und prüft, ob diesen nachgegangen werden muss. Durch ein persönliches Gespräch mit dem Hinweisgeber und aufgrund seiner Erfahrung trägt er außerdem dazu bei, dass eine missbräuchliche Nutzung des externen Informationsweges unterbleibt bzw. erkannt und verhindert wird.
Soweit der Hinweisgeber gegenüber dem Unternehmen anonym bleiben möchte, garantiert der Ombudsmann die Anonymität. Allerdings wird es ihm in solchen Fällen häufig nur schwer möglich sein, den Sachverhalt sachgerecht zu beurteilen.
Das unternehmensinterne Hinweiskomitee hat die Aufgabe, Sachverhalte, die durch den Ombudsmann als relevant bewertet wurden, als interne Instanz aufzunehmen, zu bewerten und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen abzugeben. Es besteht aus leitenden Angestellten der AVG Köln und Vertretern des Gesellschafters Stadtwerke Köln GmbH.